FAQ der Alltagshilfee aus Köln

Häufige Fragen zu Kosten, Pflegegrad und Betreuung


Kontaktieren Sie uns gerne unter 0221 – 56797345 für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir heraus, welche Leistungen Sie – je nach Pflegegrad oder Bewilligung einer Haushaltshilfe – in Anspruch nehmen möchten.
Wir sind im gesamten Raum Köln und den angrenzenden Städten vertreten. Sollten Sie aus einer entfernteren Stadt kommen, sprechen Sie uns gerne an. Wir wachsen stetig – möglicherweise gehört Ihr Gebiet schon bald dazu.
Die Alltagshilfee bietet Dienstleistungen in den Bereichen Haushaltshilfe, Alltagshilfe sowie Betreuung an. Gemeinsam stellen wir die passenden Leistungen zusammen und finden eine Alltagshilfee, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
Im Gegensatz zu klassischen Pflegediensten und Sozialstationen sind wir nicht auf Krankenpflege spezialisiert. Medizinische Pflege- und Behandlungsleistungen bieten wir daher nicht an.
Ja, wir haben eine Pflegekassenzulassung. Nach §45a SGB XI können wir entsprechende Leistungen direkt mit Pflegekassen, Krankenkassen und Unfallkassen abrechnen. Bei Pflegegrad 1–5 oder einer vorliegenden Bewilligung für eine Haushaltshilfe sind unsere Leistungen für Sie kostenlos.
In der Regel nein: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Bei privater Versicherung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen; anschließend erfolgt die Erstattung durch Ihre Versicherung.
Ja. Unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt, können Sie eine Alltagshilfee in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Betreuung müssen in diesem Fall selbst getragen werden. Gerne finden wir eine individuelle Lösung für Sie.
Wir versuchen schnellstmöglich, eine passende Vertretung für Sie zu organisieren.
Wir legen großen Wert darauf, dass möglichst immer dieselbe Betreuungskraft zu Ihnen kommt. Krankheits- und Urlaubsvertretungen können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig und suchen gemeinsam nach einer Lösung.
Wir sind jederzeit Ihr Ansprechpartner. Wenn es einmal nicht passt oder es Schwierigkeiten gibt, unterstützen wir Sie und finden gemeinsam eine Lösung.
Das Budget liegt monatlich bei 131€. Besteht der Pflegegrad bereits länger, kann sich dieses Budget monatlich ansammeln und nach Bedarf abgerufen werden. Die Höhe Ihres aktuellen Guthabens können Sie jederzeit bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse erfragen.
Ja. Darüber hinaus gibt es die sogenannte Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Diese stehen in der Regel ab Pflegegrad 2–5 zur Verfügung. Dazu informieren wir Sie gerne genauer in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Nein. Der Anspruch besteht für alle Versicherten – unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat.
Ja, unsere Alltagshilfeen verfügen über einen ausreichenden Versicherungsschutz.
Unsere Mitarbeiter*innen sind nach §45b SGB XI und AnFöVO geschult. Außerdem nehmen unsere Alltagshilfeen regelmäßig an Erste-Hilfe-Kursen teil, erhalten interne Schulungen und verfügen über ein polizeiliches Führungszeugnis.
Nein. Unsere Leistungen werden über den Entlastungsbetrag und/oder die Verhinderungspflege abgerechnet, die für Leistungen der Haushalts- und Alltagshilfe vorgesehen sind. Das Pflegegeld steht Ihnen unabhängig davon weiterhin zusätzlich zu.
Ja. Unsere Leistungen sind unabhängig von einem Pflegedienst – Sie können die Alltagshilfee daher problemlos zusätzlich beauftragen.
+49 221 56797345
info@alltagshilfee.de